Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Eine anwaltliche Erstberatung kostet je nach Umfang und Gegenstandswert der Angelegenheit zwischen € 50,00 bis höchstens € 190,00 zzgl. MwSt. Die Kosten der Erstberatung werden auf die Gebühren einer weiteren Tätigkeit in derselben Angelegenheit angerechnet.

Grundsätzlich rechnen wir nach den gesetzlich festgelegten Gebühren (RVG) ab. Dort ist bestimmt, für welche Tätigkeit des Anwalts eine Gebühr anfällt. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Streitwert und ist einer festgelegten Tabelle zu entnehmen.

Diese Art der Abrechnung hat den Vorteil, dass die Kosten vorher genau zu bestimmen sind. Wenn Sie prozesskostenhilfeberechtigt bzw. in familienrechtlichen Verfahren verfahrenskostenhilfeberechtigt sind, ist die Beratung bis auf eine Gebühr i.H.v. € 15,00 für Sie kostenlos, wenn Sie einen Berechtigungsschein des für Sie zuständigen Amtsgerichts mitbringen.

Honorarvereinbarung

Sofern die Bearbeitung eines Mandates sehr aufwendig und arbeitsintensiv ist, ist sie möglicherweise durch die Kostenberechnung nach RVG nicht gedeckt. Um hier die Ausgewogenheit von Leistung und Gegenleistung zu sichern, werden wir Ihnen in derartigen Fällen den Abschluss einer Stundenhonorarvereinbarung vorschlagen.

Erstberatung

Gerne beraten wir Sie im Rahmen der sogenannten Erstberatung. Diese umfasst ein Gespräch, das Sie in Grundzügen über die Rechtslage im Ihrem Fall informiert und Ihnen einen Überblick verschafft, wie und ob Weiteres veranlasst werden muss.
Die Kosten einer Erstberatung betragen unter Berücksichtigung des Umfangs und des Gegenstandswerts zwischen € 50,00 und € 190,00 zzgl. MwSt.

Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, kommen bei Zivilverfahren in der Regel keine Kosten auf Sie zu. Sie tragen allenfalls die evtl. vereinbarte Selbstbeteiligung Ihrer Versicherung.