Eine anwaltliche Erstberatung kostet je nach Umfang und Gegenstandswert der Angelegenheit zwischen € 50,00 bis höchstens € 190,00 zzgl. MwSt. Die Kosten der Erstberatung werden auf die Gebühren einer weiteren Tätigkeit in derselben Angelegenheit angerechnet.
Grundsätzlich rechnen wir nach den gesetzlich festgelegten Gebühren (RVG) ab. Dort ist bestimmt, für welche Tätigkeit des Anwalts eine Gebühr anfällt. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Streitwert und ist einer festgelegten Tabelle zu entnehmen.
Diese Art der Abrechnung hat den Vorteil, dass die Kosten vorher genau zu bestimmen sind. Wenn Sie prozesskostenhilfeberechtigt bzw. in familienrechtlichen Verfahren verfahrenskostenhilfeberechtigt sind, ist die Beratung bis auf eine Gebühr i.H.v. € 15,00 für Sie kostenlos, wenn Sie einen Berechtigungsschein des für Sie zuständigen Amtsgerichts mitbringen.
Sofern die Bearbeitung eines Mandates sehr aufwendig und arbeitsintensiv ist, ist sie möglicherweise durch die Kostenberechnung nach RVG nicht gedeckt. Um hier die Ausgewogenheit von Leistung und Gegenleistung zu sichern, werden wir Ihnen in derartigen Fällen den Abschluss einer Stundenhonorarvereinbarung vorschlagen.
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